Prüfungen

TERMINE und PRÜFUNGSTHEMEN
Prüfungsanmeldung und Services für Studierende
Noteneintrag für Prüfende
Gemeinsamer Prüfungsausschuss B.A. Sozialwissenschaften - M.A. Soziologie / Zulassungsausschuss M.A. Soziologie

Christoph Bühler (Vorsitz), Mathias Bös, Nicole Tieben, Wolfgang Gabbert, Lars Döpke


Anträge sind formlos zu richten an:


Gemeinsamer Prüfungsausschuss B.A. Sozialwissenschaften / M.A. Soziologie
Schneiderberg 50, 30167 Hannover


Abgabe:


- postalisch oder durch Einwurf im Briefkasten des Geschäftszimmers Soziologie/ 2 OG., Schneiderberg 50


- per Mail an pa-ba-sowi@ish.uni-hannover.de


 


Termin der nächsten Sitzung:  zur Zeit Umlaufverfahren

Prüfungsausschuss Master Wissenschaft und Gesellschaft

Eva Barlösius (Vorsitz), Marian Döhler, Christoph Bühler, Axel Philipps, Veronika Locher


Anträge sind formlos zu richten an:


Prüfungsausschuss Master Wissenschaft und Gesellschaft
Schneiderberg 50, 30167 Hannover


Abgabe: postalisch oder durch Einwurf im Briefkasten des Geschäftszimmers Soziologie/ 2 OG., Schneiderberg 50


Termin der nächsten Sitzung: 


Informationen zu Prüfungen

  • Fristen, Atteste, Verlängerung

    Sie sind verpflichtet an angemeldeten Prüfungen teilzunehmen. Falls Sie an einer angemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie sich vorher entweder fristgerecht abmelden (Prüfungsrücktritt) oder nach Ende der Rücktrittsfrist eine entsprechende Erklärung vorlegen.


    A. Fristen zur eigenständigen Abmeldung

    • Klausur: Bis 7 Kalendertage vor Beginn der Prüfung - Abmeldung in Ihrem QIS-System
    • Prüfungshausarbeit: Bis 1 Tag vor Publikation des Prüfungsthemas - Abmeldung in Ihrem QIS-System
    • Mündliche Prüfung: Bis 1 Tag vor der Prüfung - Abmeldung direkt bei der prüfenden Person
       

    B. Wollen Sie nach Ablauf der Frist zur eigenständigen Abmeldung zurücktreten, gelten zwei Gründe als Entschuldigung, erstens: persönliche wichtige Gründe oder zweitens: eine Erkrankung

    1. Rücktrittserklärung/Verlängerung der Bearbeitungszeit aus wichtigen nicht krankheitsbedingten Gründen
      Hierzu gehören schwierige persönliche Situationen, die es Ihnen nicht erlauben, sich auf die Prüfung vorzubereiten oder an dieser teilzunehmen. Falls Ihrer Meinung nach solche Gründe vorliegen, müssen Sie umgehend eine entsprechende Erklärung ( Anlage 4c ) ausfüllen und an das Akademische Prüfungsamt schicken (siehe "Ablauf" unten), in der Sie die Gründe angeben und ggf. Nachweis führen (Urkunden etc. beifügen).
      Der Prüfungsausschuss entscheidet nach Bewertung Ihres Antrags und benachrichtigt Sie von seiner Entscheidung
       
    2. Erkrankung
      Die Erkrankung ist mittels einer Erklärung nachzuweisen. In dieser geben Sie die Daten der Prüfung an und ein/e Arzt/Ärztin trägt die Beeinträchtigung sowie die Dauer der Krankheit ein. Eine Diagnose wird nicht abgefragt.
      Unterschieden wird zwischen einer Abmeldung zu einer Punktprüfung ( Anlage 4a - Klausur oder mündliche Prüfung) und einer erkrankungsbedingten Verlängerung der schriftlichen Prüfung (Anlage 4b - Hausarbeit).
      Treten Sie krankheitsbedingt von einer Klausur zurück UND möchten gleichzeitig eine Verlängerung für eine Hausarbeit erwirken, müssen Sie beide Erklärungen einreichen.

       

    C. Ablauf

    Die Erklärungen samt Anlagen werden ausschließlich beim Akademischen Prüfungsamt per Mail oder postalisch eigereicht

    • Die Mailadresse für Ihren Studiengang lautet: sowi-soziologie@pa.uni-hannover.de
      !!! Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Mail vom Postfach nur dann akzeptiert wird, wenn Sie im Absender Ihre xyz@stud.uni-hannover.de Adresse verwenden!!!
       
    • Die Erklärungen werden SOFORT eingereicht. Die Abgabe hat spätestens drei Tage nach Krankschreibung zu erfolgen ggf. auf dem Postweg.
       
    • Bei Hausarbeiten teilt Ihnen das Prüfungsamt den neuen Abgabetermin schriftlich mit.

     

    Alle Formulare und weitere Infromationen finden sie auch unter auf den Seiten des Akademischen Prüfungsamtes unter  https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/pruefungsinfos-fachberatung/pruefungsanmeldung#c104842

  • Abgabe von Prüfungshausarbeiten

    1. Prüfungshausarbeiten können Sie wie folgt einreichen:


    A. online durch fristgerechtes Zusenden einer pdf.Datei im Umfang von maximal 100 MB an folgende Adresse: pruefungsarbeiten@ish.uni-hannover.de 

    Gültig ist und bewertet wird allein die zuerst eingereicht Version des Dokuments! Als Abgabedatum gilt der Absendezeitstempel im Mailheader.

    Empfangsbestätigungen werden grundsätzlich nicht verschickt. Sie können aber die Markierung "Lesebestätigung anfordern" setzen.

     

    B. postalische durch Zusendung an folgende Adresse:
    Leibniz Universität Hannover
    Institut für Soziologie/Schneiderberg
    Welfengarten 1
    30167 Hannover

    Als Abgabedatum gilt der Poststempel.

     

    C. persönlich durch Abgabe im Schneiderberg, Geschäftszimmer 2.OG. Es gilt das Datum des Eingangsstempels.



    2. Eigenständigkeitserklärung

    Die Eigenständigkeitserklärung ist allen Arbeiten beizufügen. Wenn Sie Ihre Arbeit als pdf-Datei per E-Mail einreichen, integrieren Sie die Eigenständigkeitserklärung als letzte Seite.
     

  • Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten

    Abschlussarbeiten  müssen der Prüfungsordnung entsprechend zweifach in gedruckter Form eingereicht werden. Ein Datenträger mit dem Inhalt der Arbeit ist beizufügen.

    Die Exemplare können wie folgt abgegeben werden:

    1. Sie schicken fristgerecht zwei Exemplare Ihrer Abschlussarbeit postalisch zu (es gilt das Datum des Poststempels). Die Anschrift via zentrale Poststelle der LUH lautet: Leibniz Universität Hannover, Institut für Soziologie/Schneiderberg, Welfengarten 1, 30167 Hannover.

    2. Sie können die beiden Exemplare zu den Sprechzeiten (Mo bis Do: 10-12 Uhr) direkt im Geschäftszimmer/Schneiderberg 50, 2.OG, abgeben (es gilt das Datum der Abgabe im Geschäftszimmer). Eine Empfangsbestätigung wird nicht ausgestellt.
     

Allgemeine Informationen

  • Fünf Regeln für Prüfungen
    • Prüfungen in den Kernmodulen des B.A. SoWi und M.A. Soziologie sind im vom Prüfungsausschuss vorgegebenen Prüfungszeitraum abzulegen. Zu jeder Prüfung müssen Sie sich im Anmeldetzeitraum selbständig anmelden.
    • Prüfungshausarbeiten werden spätestens zu einer vorgegebenen Frist abgegeben. Sie können Sie wie folgt einreichen:
      a. postalische durch Zusendung an folgende Adresse:
      Leibniz Universität Hannover
      Institut für Soziologie/Schneiderberg
      Welfengarten 1
      30167 Hannover
      - Als Abgabedatum gilt der Poststempel.
      b. online durch Zusenden einer pdf.Datei im Umfang von maximal 100 MB an folgende Adresse: pruefungsarbeiten@ish.uni-hannover.de
      - Als Abgabedatum gilt der Absendezeitstempel im Mailheader.
    • Außerhalb des Prüfungszeitraums abgelegte Prüfungen, zu spät eingegangene Prüfungsarbeiten oder nicht formgerecht eingereichte Prüfungen gelten als "nicht bestanden".
    • Hiervon abweichend legen die Fächer des Wahlpflichtbereichs C im B.A. Sozialwissenschaften und des Wahlpflichtbereichs im M.A. Soziologie die Prüfungsmodalitäten ihrer Module selbständig fest.
    • Für alle Modulprüfungen - also auch die des Wahlpflichtbereichs C - gilt: die Prüfungsanmeldung zu Modulprüfungen erfolgt ausschließlich im Ihnen vom Prüfungsausschuss bekannt gegeben Anmeldezeitraum über das online-Portal (QIS). Eine nicht-angemeldete Prüfung ist ungültig.
  • Außerplanmäßige Prüfungsanmeldung

    Zu jeder Prüfung müssen Sie sich eigenständig im vorgegebenen Zeitraum anmelden, also auch zur 2. oder 3. Prüfung. Sollte ein/e Prüfende/r bei der Anmeldung im betreffenden Modul nicht zur Auswahl stehen, müssen Sie im Anmeldezeitraum einen schriftlichen Antrag auf außerplanmäßige Zulassung zur Prüfung an das Prüfungsamt stellen. Dies erfordert Ihrerseits eine Absprache mit dem/der Prüfenden, der/die ein Prüfungsthema stellen und melden muss.

    Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie HIER.

    Bitte beachten Sie, dass Lehrbeauftragte, die in einem Semester keine Lehre anbieten, nicht verpflichtet sind, zweite oder dritte Prüfungsversuche anzunehmen. Im Falle einer Ablehnung wenden Sie sich bitte an den/die Modulverantwortliche/n.

  • Nachteilsausgleich bei Prüfungen

    Chancengleichheit für Studierende mit Hanidcap

    Das Institut für Soziologie folgt den Richtlinien der LUH zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Handicap.

    Bitte folgen Sie diesem Link um zu erfahren

    • Was ein Nachteilsausgleich ist
    • Für wen er in Frage kommt
    • Wie man einen Nachteilsausgleich beantragt (siehe unter: Nachteilsausgleich bei Prüfungssituationen, Punkt 3)
  • Prüfungsnoten und Abschlussnote

    Die Gewichtung der Prüfungsnoten richtet sich nach den im Modul vergebenen Leistungspunkten (LP). Insgesamt werden z.B. im Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften 180 LP vergeben, wobei 24 LP - das Modul "Praktikum" und das Modul Schlüsselkompetenzen ­- nicht benotet werden. Es verbleiben also 156 LP.

    Am einfachsten berechnen Sie Ihren gewichteten Durchschnitt, indem Sie die jeweiligen Modulnote mit den für das Modul vergebenen LP multiplizieren. Dann addieren Sie die so berechneten Ergebnisse für alle Module und teilen sie durch die Summe der Ihrere Berechnung zugrunde liegenden LP.

    Haben Sie alle Module vollständig studiert, sind dies 156 LP. Geringe Abweichungen von dieser Rechnung ergeben sich, falls Sie im Wahlpflichtbereich C etwas mehr als 20 LP erworben haben. Dann erhöhen sich der Teiler 156 um die Leistungspunkte, die Sie über die 20 erworben und für den Wahlbereich in Ihr Zeugnis aufgnommen haben. Die Noten darüber hinaus studierter Module werden nicht in die Berechnung mit einbezogen.

    Mit dieser Rechnung lassen sich auch Zwischenstände herstellen. Die 156 reduzieren sich dann um die LP der Module, die Sie noch nicht studiert haben. Selbstverständlich können nur abgeschlossene Module in die Berechnung eingehen. Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen also erbracht und Noten wie LP vollständig dokumentiert sein.

    Bei bestimmten Modulen oder in Anerkennungsverfahren wird manchmal die Note "bestanden" vergeben. Diese Note geht nicht in den gewichteten Durchschnitt ein. Die LP des mit "bestanden" gewerteten Moduls werden von der Gesamtpunktzahl ebenso abgezogen wie dies bei nicht benoteten Modulen der Fall ist.

Hinweise zur B.A. Arbeit
Informationen zu den Zuständigkeiten nach Studiengang im Prüfungsamt (unter AnsprechpartnerInnen)
Tipps und Werkzeuge im zentralen Webauftritt