Allgemeine Hinweise zum Praktikum für B.A. und M.A. Studierende
Erste Hinweise zum Praktikum
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Nachweis Praktikumspflicht
Teilweise verlangen die Praktikumsstellen ein Nachweis darüber, dass es sich bei Ihrem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt.
Eine entsprechende Bescheinigung wird Ihnen auf Anfrage vom Prüfungsamt ausgestellt.
Informationen zu den Zuständigkeiten im Prüfungsamt finden Sie hier:
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Versicherung während des Praktikums
Ob während des Praktikums eine Unfallversicherung nötig ist und wo diese abgeschlossen werden kann, kommt zunächst darauf an, wo das Praktikum abgeleistet wird und worin die Tätigkeit besteht. In der Regel sind sie pauschal über die Landesunfallkasse abgesichert. Es empfiehlt sich jedoch, sich detailliert bei der Landesunfallkasse (http://www.guvh.de) zu erkundigen, da die Spezifika Ihrer Praktikumstätigkeit ausschlaggebend sind.
Weiterführende Informationen
Praktikumsbeauftragte
30167 Hannover